Philosophie

Ausschließlichkeitsvertreter & Bankberater:

Diese stehen in einer vertraglichen Abhängigkeit und können, selbst wenn sie wollten, ihre Kunden gar nicht verbraucherorientiert beraten. Sie haben von der Gesellschaft, welche sie vertreten, einen bereitgestellten Produktkoffer und müssen, um (über-) leben zu können, Angebote aus diesem an den Mann bringen. Also immer nur das begrenzte Angebot seines Auftraggebers verkaufen, dies gilt auch für Bausparkassenvertreter und Strukturvertriebsmitarbeiter.

Die Beratungsdienstleistung eines Vertreters beschränkt sich immer nur auf das Angebot seines Arbeitgebers. Vertreter und Bankberater sind immer gebundene Vermittler, die vordergründig die Interessen ihrer Auftraggeber bzw. ihres Arbeitgebers verfolgen müssen (ansonsten verlieren sie ihren Job) und damit eben gerade nicht auf der Seite des Kunden stehen können. Und da können Sie auch noch so freundlich sein, gut gekleidet daherkommen und voller Fachwissen stecken: Eine aus Verbrauchersicht anspruchsvolle und gute Kundenberatung kann hier kaum stattfinden!